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Korrekturschema für das vereinfachte Ertragswertverfahren (Word-Dokument)
Korrekturschema für das vereinfachte Ertragswertverfahren
Das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren kann sowohl für erbschaftsteuerliche als auch für ertragsteuerliche Zwecke zur Anwendung kommen. Da bei diesem Verfahren auf den künftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag abzustellen ist, muss der Ausgangswert des einzelnen Betriebsergebnisses um solche Vermögensminderungen oder -mehrungen korrigiert werden, die
einmaligen Charakter haben oder
den maßgeblichen Jahresertrag in Zukunft nicht beeinflussen.
Die Übersicht zeigt das hierfür maßgebliche Korrekturschema nach
§ 202 Abs. 1 Satz 2
BewG.
Der ausführliche Beitrag zu diesem Thema: .