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Einkommensteuer | Verpachtung eines Grundstücks des Sonderbetriebsvermögens als Gegenstand einer Betriebsverpachtung
Nach dem kann ein Grundstück im Sonderbetriebsvermögen, das bisher alleinige wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs einer Personengesellschaft war, auch dann Gegenstand einer Betriebsverpachtung sein, wenn die Personengesellschaft liquidiert wurde.
Im entschiedenen Fall zwar nachteilig für die Kläger, bringt das Urteil ansonsten nur Vorteile für den Steuerpflichtigen, der nicht zu einer Betriebsaufgabe genötigt wird. Entscheidend ist, dass sich das wesentliche Betriebsvermögen im Sonderbetriebsvermögen des oder der Gesellschafter befindet. Auch hier erweist sich der Verzicht auf die Einbringung des Betriebsgrundstücks in das Gesamthandsvermögen als vorteilhaft.