Schätzung von Umsätzen aus der Tätigkeit von Prostituierten
Leitsatz
Umsätze aus einer sog. Bordellwohnung sind demjenigen zuzurechnen, der nach außen als Erbringer sämtlicher in einer solchen
Wohnung erwarteten Dienstleistungen auftritt.
Zu den Voraussetzungen und zum Inhalt einer Schätzung.
Legt das FA bei seiner Schätzung einen durchschnittlichen Prostituiertenlohn von 150 DM/Freier zu Grunde, dürfte diese Schätzung
eher am unteren Rand des Realistischen liegen. Eine Anzahl von zwei Freiern pro Tag und Prostituierter ist als Durchschnittswert
nicht zu beanstanden. Die Schätzung liegt ebenfalls eher am unteren Rand des Wahrscheinlichen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): GAAAD-07925
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.05.2008 - 16 K 468/05
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