Ist in einem Aufhebungsvertrag vom eine Einstandspflicht des Arbeitgebers für Rentennachteile des Arbeitnehmers ausgeschlossen worden und hat der Arbeitgeber in einer von ihm erteilten Auskunft auf die Unverbindlichkeit seiner Berechnung des gesetzlichen Rentenanspruchs des Arbeitnehmers hingewiesen, besteht kein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers, wenn in der Auskunft zwar die vom Gesetzgeber bereits beschlossene Anhebung der Altersgrenze durch das am verkündete Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand, nicht aber die weitere Anhebung der Altersgrenze durch das zu diesem Zeitpunkt erst in der Beratung befindliche, am verkündete Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz erwähnt worden ist.