1. Die gebotene EG-rechtskonforme Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "engen sachlichen Zusammenhanges" in § 14 Abs. 3 Satz 2 und 3 TzBfG rechtfertigt die Anlegung eines großzügigen Maßstabes, der aber die Voraussetzung "eng" nicht aufgeben darf. Bei Überschreitung des in § 14 Abs. 3 TzBfG genannten Unterbrechungszeitraumes um das Vier- bis Sechsfache ist auch bei Anlegung eines großzügigen Maßstabes ein enger sachlicher Zusammenhang zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis nicht mehr gegeben.
2. Für die Feststellung einer sachlich nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung von befristet gegenüber unbefristet Beschäftigten bedarf es einer Differenzierung nach richtigen Vergleichsgruppen und dem Leistungszweck.
Tatbestand
Fundstelle(n): CAAAD-07747
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Hessisches LAG, Urteil v. 29.04.2004 - 9 Sa 1386/03
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.