1. Sichert der Geschäftsführer einer GmbH, nachdem er den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft in Brand gesetzt hat, einem zum Tatzeitpunkt anwesenden Arbeitnehmer zu, wenn er in dem gegen beide Personen geführten Strafverfahren keine Aussage mache, brauche der Arbeitnehmer sich keine Sorgen zu machen, er bezahle alles, so wird damit kein Anspruch gegen die GmbH auf Freistellung von den Gerichtskosten begründet, die dem Arbeitnehmer durch das Strafverfahren entstehen.
2. Soweit der Geschäftsführer damit eine Verpflichtungserklärung für die GmbH abgeben wollte, liegt ein für den Arbeitnehmer erkennbares rechtsmissbräuchliches Verhalten des Geschäftsführers vor. Die Verpflichtungserklärung ist zudem sittenwidrig.
3. Die Freistellung kann auch nicht als Aufwendungsersatz verlangt oder aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin hergeleitet werden.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.