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LAG Köln Urteil v. - 9 Sa 1184/07

Gesetze: BGB § 611

Leitsatz

1. Eine gegenläufige betriebliche Übung setzt voraus, dass der Arbeitgeber in besonderer Weise klar und unmissverständlich seinen Willen zum Ausdruck bringt, sich von der bestehenden betrieblichen Übung zu lösen und einen Rechtsanspruch für die Zukunft auszuschließen (Anschluss an -).

2. Diesen Anforderungen wird nicht genügt, wenn der Arbeitgeber nunmehr in den Lohnabrechnungen vermerkt:: "Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eine freiwillige Leistung und begründet keinen Rechtsanspruch!"

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAD-07736

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 22.01.2008 - 9 Sa 1184/07

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