Gesetze: BetrAVG § 7; AO 54 § 2; AO 54 § 3; AO 54 § 4; TVV Energie vom ; MTV Energie vom ; AblösungsTV zum TVV Energie vom ; Tarifliche Vereinbarung zum TVV Energie vom
Leitsatz
1. Die tarifliche Vereinbarung vom zwischen dem Arbeitgerberverband der energie- und versorgungswirtschaftlichen Unternehmen e. V. und der IG Bergbau und Energie, wonach der TVV Energie vom "als tariflich vereinbart durch die unterzeichnenden Tarifvertragsparteien gilt", und der Ablösungs-TV vom zum TVV Energie vom enthalten eine hinreichende Erneuerung des Rechtsbindungs- und Verpflichtungswillens im Sinne der einschlägigen BAG-Rechtsprechung für solche Anwartschaften, die auf dem TVV Energie vom beruhen und bei denen der Arbeitnehmer am die Wartezeit erfüllt hat.
2. Ist eine individualvertragliche Rentenzusage in einem Arbeitsvertrag enthalten, der nach der Wiedervereinigung, aber vor dem abgeschlossen wurde, so sind an die Erneuerung einer solchen Zusage nach dem weniger strenge Anforderungen zu stellen, als dies der bisherigen BAG-Rechtsprechung (z. B. NZA 1998, 1059 f.) entspricht.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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