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Hessisches LAG Beschluss v. - 4/9 TaBV 56/06

Gesetze: EG Art. 136 ff.; Richtlinie 2002/14/EG; BetrVG 117 Abs. 2; TV PV DLH; GG Art. 3 Abs. 1; ZPO § 256; ArbGG § 89

Leitsatz

1. Die Bereichsausnahme von § 117 Abs. 2 BetrVG und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Tarifverträge über die Repräsentation des fliegenden Personals von Luftverkehrsgesellschaften verstoßen für sich weder gegen europarechtliche Vorgaben noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz von Art. 3 Abs. 1 GG.

2. Sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligungen des fliegenden Personals in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Repräsentation gegenüber dem gesetzlichen Betriebsverfassungsrecht sind durch verfassungskonforme Auslegung der Tarifverträge gemäß § 117 Abs. 2 BetrVG auszugleichen.

Fundstelle(n):
MAAAD-07025

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Hessisches LAG, Beschluss v. 19.09.2006 - 4/9 TaBV 56/06

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