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Hessisches LAG Beschluss v. - 4/18 TaBV 67/05

Gesetze: BetrVG § 23; BetrVG § 80; BetrVG § 99

Leitsatz

Sind im Betrieb Arbeitnehmer eines externen Bewachungsunternehmens tätig, hat der Betriebsrat gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Anspruch auf Vorlage des deren Einsatz zugrundeliegenden Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewachungsunternehmen, sofern ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 99 BetrVG nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Einfache, auf beiderseits nachvollziehbaren Standpunkten beruhende Streitigkeiten der Betriebsparteien rechtfertigen den Vorwurf grober Pflichtverletzungen im Sinne von § 23 Abs. 1, 3 BetrVG nicht.

Fundstelle(n):
OAAAD-07020

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 30.08.2005 - 4/18 TaBV 67/05

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