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LAG Köln Beschluss v. - 3 TaBV 76/02

Gesetze: BetrVG § 99; BetrVG § 99 Abs. 1 S. 1

Leitsatz

Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 BetrVG in der seit dem geltenden Fassung setzt bei einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen voraus, dass der Schwellenwert des § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG von 20 Arbeitnehmern im jeweiligen Unternehmen überschritten wird. Es ist insoweit nicht auf den Gemeinschaftsbetrieb als Bezugsgröße abzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAD-06999

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 04.06.2003 - 3 TaBV 76/02

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