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LAG Köln Beschluss v. - 3 Ta 60/06

Gesetze: ZPO § 148; ArbGG § 9 Abs. 1; ArbGG § 61 a Abs. 1

Leitsatz

Der Folgerechtsstreit über die Klage auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs ist bei noch anhängigem Kündigungsschutzverfahren regelmäßig nicht nach § 148 ZPO auszusetzen. Das folgt aus der besonderen Bedeutung des Beschleunigungsgrundsatzes im arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2006 S. 2476 Nr. 45
WAAAD-06991

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Beschluss v. 19.06.2006 - 3 Ta 60/06

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