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LAG Köln Beschluss v. - 2 TaBV 64/02

Gesetze: BetrVG § 80 Abs. 1

Leitsatz

Der Geltungsbereich des Groß + Außenhandels TV bestimmt sich danach, ob dem Kunden Eigentum an Waren verschafft wird. Auch wenn zur Eigentumsverschaffung der Transport der Ware zum Kunden gehört und die Anzahl der mit dem Transport beschäftigten Mitarbeiter größer ist als die der mit kaufmännischen Tätigkeiten beschäftigten Mitarbeiter ist der TV für das Speditionsgewerbe auf den Betrieb nicht anwendbar.

Fundstelle(n):
GAAAD-06872

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Köln, Beschluss v. 02.12.2002 - 2 TaBV 64/02

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