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BFH 24.11.1999 X R 144/96
Einkommensteuer; | Abzug von Zinsbegrenzungsprämien als Vorkosten (§ 10e Abs. 6 EStG)
Zinsbegrenzungsprämien sind nach dem als Laufzeit bezogene Aufwendungen auf den Zinsfestschreibungszeitraum aufzuteilen und nur nach § 10e Abs. 6 EStG als Vorkosten abziehbar, soweit sie auf die Zeit vor Bezug der eigen genutzten Wohnung entfallen.