1. Der Einbau von Feuerschutztüren, Garagentoren und Stahltoren für Industrieanlagen durch Verbinden der Zargen mit dem Baukörper, durch Einsetzen der Türen und Tore und anschließende Einstellarbeiten ist eine bauliche Leistung im Sinne der Bautarifverträge.
2. Zur Frage, ob erstinstanzlich als Gesamtschuldner verurteilte Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Berufungsschrift als Berufungskläger zutreffend bezeichnet sind, wenn die Berufungsschrift als Berufungskläger den Namen der Gesellschaft mit den Gesellschaftern als Verretungsberechtigten aufführt.
Tatbestand
Fundstelle(n): PAAAD-06629
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Hessisches LAG, Urteil v. 30.07.2007 - 16 Sa 486/07