Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 1644/05

Gesetze: TVG § 1; VTV/Bau § 1 II

Leitsatz

1. Das Verlegen von Laminat gehört nach Herkommen und Üblichkeit auch zu den Tätigkeiten, die von Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden.

2. Ein Betrieb, von dem, bezogen auf ein Kalenderjahr, arbeitszeitlich überwiegend Anstricharbeiten, Putzarbeiten und Laminatverlegearbeiten durchgeführt werden, zählt zu den vom betrieblichen Geltungsbereich der Bautarfverträge ausdrücklich ausgenommenen Betrieben des Maler- und Lackiererhandwerks, soweit die Putzarbeiten allein oder in Zusammenrechnung mit anderen vom Betrieb durchgeführten, in § 1 Abs.2 Abschn. IV und V VTV/Bau genannten Tätigkeiten nicht arbeitszeitlich überwiegend durchgeführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn Anstricharbeiten mehr als 20% der Gesamtarbeitszeit ausmachen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-06604

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches LAG, Urteil v. 08.05.2006 - 16 Sa 1644/05

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen