Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches LAG Urteil v. - 16 Sa 1426/07

Gesetze: BGB § 812; VTV/Bau § 18; VTV/Bau § 19

Leitsatz

1. Macht ein baugewerblicher Arbeitgeber gegenüber der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) Urlaubs- und Lohnausgleichserstattungsansprüche geltend und überweist die ULAK diese Beträge auf das von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) geführte Beitragskonto zum Ausgleich von Beitragsschulden des Arbeitgebers, wird der baugewerbliche Arbeitgeber in dieser Höhe von seinen zu diesem Zeitpunkt fälligen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialkassenbeträgen befreit, wenn er zum Zeitpunkt der Überweisung sämtlichen fälligen Beitragsmeldeverpflichtungen nachgekommen ist.

2. Stellt sich später heraus, dass Urlaubs- und Lohnausgleichsersattungsansprüche des Arbeitgebers teilweise nicht bestanden haben (hier: ein Arbeitnehmer war kein gewerblicher Arbeitnehmer sondern Angestellter), so kann die ULAK vom Arbeitgeber nach § 812 BGB Zahlung des insoweit auf das Beitragskonto überwiesenen Betrages verlangen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UAAAD-06594

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches LAG, Urteil v. 18.02.2008 - 16 Sa 1426/07

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen