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LAG Köln Urteil v. - 14 Sa 942/06

Gesetze: HRG § 56; TzBfG § 14 Abs. 1 Nr. 4

Leitsatz

1. Für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (§ 56 HRG), die mit der Erteilung von Fremdsprachen an Hochschulen beschäftigt sind (Fremdsprachenlektoren) ist nach dem 5. HRG-Änderungsgesetz vom und dem 6. HRG-Änderungsgesetz vom der unbefristete Arbeitsvertrag der gesetzgeberisch gewollte Regelfall.

2. Aufgrund dessen kann eine Befristung eines solchen Vertrages im Regelfall nicht auf die besondere Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG gestützt werden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
PAAAD-06509

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 30.10.2006 - 14 Sa 942/06

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