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Hessisches LAG Beschluss v. - 13 Ta 356/03

Gesetze: ZPO § 114; ZPO § 121; BRAGO § 23 Abs. 1 Satz 1; BRAGO § 122

Leitsatz

Die Erstattung einer Vergleichsgebühr aus der Landeskasse unter Berücksichtigung des "Mehrwerts" mitverglichener Ansprüche, die nicht rechtshängig waren, kommt nicht in Betracht, solange kein entsprechender Antrag auf ergänzende Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt und beschieden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-06417

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 25.11.2003 - 13 Ta 356/03

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