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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 551/05

Gesetze: BGB § 307

Leitsatz

Eine Klausel in allgemeinen Vertragsbedingungen, die den beiderseitigen Ausschluss der ordentlichen Kündigung für den Zeitraum von drei Jahren vorsieht wegen der Kosten einer Schulung zum Erwerb einer Flugmusterberechtigung führt jedenfalls dann zu einer "unangemessenen Benachteiligung" des angestellten Piloten i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB, wenn die Bestimmung des Beginns der Dreijahresfrist allein in Händen des Arbeitgebers liegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
JAAAD-06242

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 25.11.2005 - 11 Sa 551/05

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