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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 342/02

Gesetze: KSchG § 23 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Entfällt mit der Entlassung des Arbeitnehmers wie geplant dessen Arbeitsplatz im Betrieb, weil er auf Dauer nicht ersetzt werden soll, und sinkt dadurch die Größe der Belegschaft unter den Schwellenwert des § 23 Abs. 1 S. 1 KSchG, so fällt bereits seine Kündigung nicht mehr in den Geltungsbereich des KSchG (wie - in NZA 1997, 315).

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ZAAAD-06228

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

LAG Köln, Urteil v. 22.11.2002 - 11 Sa 342/02

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