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LAG Köln Urteil v. - 11 Sa 1077/07

Gesetze: BetrAVG i.d.F. vom 13.12.1974 § 1 Abs. 1; BetrAVG i.d.F. vom 13.12.1974 § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; Richtlinie 2000/78/EG; EG Art. 141; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3

Leitsatz

1. § 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 BetrAVG i.d.F. vom verstoßen weder gegen nationales noch gegen Europarecht.

2. Für das nationale Verfassungsrecht (Art. 3 Abs. 3, Abs. 1 GG) und das Lohngleichheitsgebot des Art. 141 EG hat das BAG diese Feststellung schon in dem Urteil vom (3 AZR 506/04) getroffen.

3. Es liegt auch keine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters vor. Die Richtlinie 200/78/EG findet auf vor ihrem Erlass abgeschlossene Sachverhalte keine Anwendung. Es bleibt offen, ob der Entscheidung des - Mangold) zu entnehmen ist, dass es ein allgemeines europarechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gibt. Selbst wenn dies angenommen wird, erweist sich die Ungleichbehandlung aus den in Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gründen als gerechtfertigt. Diese Rechtfertigungsgründe sind als Bestandteil des allgemeinen gemeinschaftsrechtlichen Grundsatzes der Altersdiskriminierung anzusehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZIP 2008 S. 1548 Nr. 33
KAAAD-06178

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LAG Köln, Urteil v. 18.01.2008 - 11 Sa 1077/07

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