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LAG Köln Urteil v. - 10 Sa 21/08

Gesetze: BGB § 611 a a. F.; AGG § 15 Abs. 2; AGG § 33; EG-RiL

Leitsatz

1. Zum Auskunftsanspruch eines Stellenbewerbers gegen ein Personalberatungsunternehmen über die Identität des Auftraggebers (potentiellen Arbeitgebers) wegen einer Stellenanzeige, in der sich u. a. der Satz befindet: "Das ideale Alter liegt zwischen Mitte und Ende 30."

2. Ein Anspruch auf Entschädigung wegen "Altersdiskriminierung" besteht hier jedenfalls vor Inkrafttreten des AGG nicht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
QAAAD-06111

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LAG Köln, Urteil v. 17.04.2008 - 10 Sa 21/08

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