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Hessisches LAG Beschluss v. - 1 AR 36/03

Gesetze: ZPO § 19a; ZPO § 29; ZPO § 35; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ZPO § 37; ArbGG § 48

Leitsatz

Die Verweisung wegen örtlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht bindet dieses licht, wenn sie willkürlich ist. Ein solcher Fall ist gegeben, wenn das verweisende Gericht eine bereits vor längerer Zeit - hier: nahezu fünf Jahre - erfolgte Gesetzesänderung licht beachtet hat, deren Zweck es gerade war, Verweisungen wie die hier erfolgte zu verhindern (im Anschluss an - NJW 2002, 3634).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAD-06039

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches LAG, Beschluss v. 08.01.2004 - 1 AR 36/03

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