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Umsatzsteuer | Keine Steuerbefreiung von Gutachten zur Pflegebedürftigkeit
Erstellt eine Krankenschwester (mit entsprechender Zusatzausbildung) im Auftrag des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung für Zwecke der Pflegeversicherung Gutachten zur Feststellung von Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit der Versicherten, ist diese Tätigkeit weder nach dem UStG noch nach der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 14, § 4 Nr. 15 Buchst. a, § 4 Nr. 16 Buchst. a und e UStG 1999; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c und g Richtlinie 77/388/EWG).
Praxishinweise: Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit handelt es sich um keine steuerbefreite Heilbehandlung (§ 4 Nr. 14 UStG). Hauptzweck der Begutachtung ist nicht die Behandlung, Linderung oder Vorbeugung einer Krankheit, sondern die Feststellung, ob ein Anspruch auf Ersatz von Kosten besteht. Auch die Vorschrift des § 4 Nr. 16 Buchst. d oder Buchst. e UStG greifen nicht, da es am Betreiben einer entsp...