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BMF 15.01.2009 IV B 9 - S 7168/08/10001, StuB 3/2009 S. 121

Umsatzsteuer | Anwendung des zur einheitlichen Vermietungsleistung

Mit Urteil vom – V R 12/05 (Kurzinfo StuB 2008 S. 276) hat der BFH u. a. entschieden, dass die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein kann. Zur Frage der Einheitlichkeit von Vermietungsleistungen gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Entscheidend für die Beurteilung, ob eine einheitliche Leistung oder mehrere selbständige Einzelleistungen vorliegen, ist der wirtschaftliche Gehalt der erbrachten Leistungen.

Für die Annahme einer einheitlichen Leistung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze maßgeblich: Jede Dienstleistung ist in der Regel als eigene, selbständige Leistung zu betrachten; an...

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