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BFH 30.07.2008 V R 7/03, StuB 3/2009 S. 121

Umsatzsteuer | Steuererlass bei gefälschtem Ausfuhrnachweis

(1) Aus den im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes ergibt sich, dass die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung nicht versagt werden darf, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises, den der Abnehmer ihm vorlegt, auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hat erkennen können (Änderung der Rechtsprechung). (2) Ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, ist im Erlassverfahren zu prüfen (Bezug: § 4 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 4, § 6a Abs. 4 UStG 1993; § 163, § 227 AO; Art. 15 Richtlinie 77/388/EWG).

Praxishinweise: Eine Vertrauensschutzregelung, wie sie für innergemeinschaftliche Lieferungen in § 6a Abs. 4 UStG besteht, ist für Ausfuhrlieferungen im Gesetz nicht enthalten. Ob ein solcher Vertrauensschutz im Einzelfall greift, ...

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