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BFH 08.10.2008 I R 95/04, StuB 3/2009 S. 120

Körperschaftsteuer | Verfassungsmäßigkeit der Anwendungsregelung bei Verlust der wirtschaftlichen Identität

Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 54 Abs. 6 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung (BGBl 1997 I S. 3121, BStBl 1998 I S. 7) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, als § 8 Abs. 4 KStG 1996 i. d. F. des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform (BGBl 1997 I S. 2590, BStBl 1997 I S. 928) für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität – gemessen an den Maßstäben der Neuregelung – vor dem verloren haben, bereits 1997 anzuwenden ist, dagegen für Körperschaften, die ihre wirtschaftliche Identität erstmals im Jahr 1997 vor dem 6.8. verloren haben, erst im Jahr 1998 (Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 20 Abs. 3 GG; § 8 Abs. 4 KStG 1996; § 8 Abs. 4, § 54 Abs. 6 KStG 1996 i. d. F. des UntStRFoG; § 54 Abs. 6 KStG 1996 i. d. F. des RVFinG; § 34 Abs. 6 KStG 1999).

Praxishinweise: Die unterschiedliche Behandlung von „Altfällen” (Verlust der wirtschaftlichen Identität vor 19...

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