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BFH 23.09.2008 I R 65/07, StuB 3/2009 S. 118

Einkommen-/Lohnsteuer | Lohnsteuernachforderung bei irrtümlicher Annahme der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht

Das FA kann auch dann „nachträglich” i. S. von § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 EStG 1997/§ 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 EStG 1997 i. d. F. des StSenkG feststellen, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 nicht vorgelegen haben, wenn es dies bereits bei der Erteilung der Bescheinigung hätte bemerken können. Auch bei einer fehlerhaft erteilten Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG kann das FA die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern (Bezug: § 1 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4, § 1a, § 39 Abs. 5a, § 39c Abs. 4, § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 1 EStG 1997; § 50 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 EStG 1997 i. d. F. des StSenkG).

Praxishinweise: Da es sich bei der vom FA ausgestellten Bescheinigung bezüglich der tatsächlichen Verhältnisse nur um eine „Prognose” handelt, kann diese Bescheinigung – auch wenn sie im Zeitpunkt ihrer Erteilung fehlerhaft war – keine Bindungswirkung entfalten. Entscheidend ist, dass erst nach Ablauf des Veranlagu...

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