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Lexikon - Stand: 24.05.2024

Zulageberechtigter

Christian Urbitsch und Ralf Fath

A. Allgemeines

Die Förderung über Zulagen und einem Sonderausgabenabzug für die sog. Riester-Rente können Personen erhalten, wenn sie bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.

Diese Voraussetzungen müssen im jeweiligen Beitragsjahr zumindest während eines Teils des Jahres vorgelegen haben.

Werden in einen Altersvorsorgevertrag, aus dem bereits Leistungen fließen, noch Altersvorsorgebeiträge eingezahlt, so kommt eine steuerliche Förderung nach § 10a EStG oder Abschnitt XI EStG nicht mehr in Betracht.

Gefördert werden unmittelbar und mittelbar begünstigte Personen (vgl. hierzu Rz. 22 ff. des IV C 3 – S 2015/17/10001 :005).

B. Unmittelbar begünstigte Personen

Nach § 79 EStG werden Personen gefördert, die der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 1 bis 3 EStG) unterliegen und gem. § 10a Absatz 1 EStG

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