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Zulageantrag
A. Antrag auf Altersvorsorgezulage
Mit dem Zulageantrag kann der Zulageberechtigte die vom Staat für den Aufbau eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens gewährte Förderung durch eine Altersvorsorgezulage (§ 83 EStG) beantragen. Hiermit kann der Zulageberechtigte die sog. Grundzulage erhalten. Den Zulageantrag erhält der Zulageberechtigte vom Anbieter zur Verfügung gestellt. Dieser gibt die Daten an die Zulagenstelle weiter. Für eine evtl. zustehende Kinderzulage muss zusätzlich noch der sog. Ergänzungsbogen Kinderzulage ausgefüllt und abgegeben werden.
Der Zulageantrag musste zunächst jährlich neu innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Ablauf des Beitragsjahres gestellt werden. Im Rahmen der Vereinfachungen durch das AltEinkG für die Riester-Rente wurde auch das Antragsverfahren für die Zulagen durch Einführung eines Dauerzulageantrags (§ 89 Absatz 1a EStG) geändert (siehe Anlage). Seit dem kann der Zulagenberechtigte seine(n) Anbieter schriftlich bevollmächtigen, für ihn jedes Jahr einen Zulageantrag bei der Zulagenstelle zu stellen. Der Zulageberechtigte muss somit nicht mehr jährlich von neuem einen Zulageantrag ausfüllen und an seine(n) Anbieter senden.