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Zertifizierungskriterien
Um für einen Altersvorsorgevertrag die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug zu erhalten, müssen Altersvorsorgebeiträge entweder in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse, eine Direktversicherung oder in einen zertifizierten Vertrag gem. § 5 AltZertG (siehe auch Zertifizierung) geleistet werden.
Gemäß dem Alterseinkünftegesetz sind folgende wesentlichen Kriterien Voraussetzung dafür, damit ein Altersvorsorgevertrag zertifiziert wird:
Der Altersvorsorgevertrag muss Zahlungen in Form einer lebenslang berechneten Altersversorgung vorsehen
(§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AltZertG).Bei Vertragsabschluss muss der Anbieter zusagen, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungen zur Verfügung stehen
(§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AltZertG).Die monatlichen Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag müssen während der gesamten Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen
(§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4a) AltZertG).Die Leistungen müssen eine lebenslange Verminderung des Nutzungsentgelts für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung vorsehen
(§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4b) AltZertG).Bei Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft für eine selbst genutzte Genossenschaftswohnung müssen bei Au...