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Zertifizierung
Seit dem werden im Bereich der betrieblichen Altersversorgung und in der privaten Eigenvorsorge abgeschlossene Altersvorsorgeverträge durch Zulagen und einen Sonderausgabenabzug staatlich gefördert. Eine Förderung kann jedoch nur derjenige erhalten, der Altersvorsorgebeiträge in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag einzahlt. Da Beiträge im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung den Vorschriften des Betriebsrentengesetzes unterliegen, müssen dort abgeschlossene Verträge nicht zertifiziert sein, wenn diese eine lebenslange Altersversorgung gem. § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5 AltZertG gewährleisten.
Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag erfüllt die Zertifizierungskriterien und somit die Anforderungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Hat ein Anleger einen solchen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, kann die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug in Anspruch genommen werden.
Für Basisrentenverträge wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 mit dem § 5a AltZertG die Zertifizierungspflicht für steuerliche Veranlagungszeiträume ab 2010 eingeführt. Mit eingeschlossen wurden damit aber auch Verträge, die vor Verkündung d...