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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Mit der Einführung des Altersvermögensgesetzes (AVmG) wird der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge ermöglicht. Zur Administration und Bearbeitung der Förderung wurde eine neue Einrichtung bei der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte geschaffen, die ZfA. Diese ist jetzt der Deutschen Rentenversicherung Bund zugeordnet. Der Standort der ZfA ist in Brandenburg an der Havel, die Fachaufsicht über die ZfA obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern.

Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die jährliche Feststellung des Zulagenanspruchs dem Grunde und der Höhe nach,

  • die Auszahlung der Zulage(n) an den Anbieter,

  • die Rückabwicklung evtl. zu Unrecht gezahlter Zulagen,

  • der Datenabgleich zur Überprüfung der Zulage mit den am Förderverfahren beteiligten Einrichtungen (Rentenversicherungsträger, Bundesanstalt für Arbeit, Familienkassen, Besoldungsstellen und Finanzämter).

Weitere Aufgaben sind z. B. auch die Durchführung gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren, die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, die Ermittlung und Erstellung statistischer Unterlagen. Darüber hinaus hat die ZfA die Aufgabe, die an sie übermittelten Rentenbez...

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