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Witwen-/Witwerleistung
Beinhaltet eine Versorgungszusage auch eine Hinterbliebenenversorgung, so sind Begünstigte dieser Hinterbliebenenversorgung in der Regel der hinterbliebene Ehegatte und/oder die Kinder des Verstorbenen. Erhält der hinterbliebene Ehegatte eine Versorgungsleistung, so wird von Witwen- bzw. Witwerleistung (auch Witwen- oder Witwerversorgungsleistung) gesprochen. Handelt es sich bei der Versorgungsleistung um eine Rente, so spricht man von Witwen- bzw. Witwerrente, handelt es sich um eine Kapitalzahlung, so spricht man von Witwen- bzw. Witwerkapital.
Hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung für den hinterbliebenen Ehegatten enthalten die Versorgungsregelungen häufig Beschränkungen für den Fall der Wiederheirat (Wiederverheiratungsklausel) und hinsichtlich der Ehedauer (Spätehenklausel).