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Vordienstzeit
Der Begriff Vordienstzeit wird im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung v. a. zur Bezeichnung eines Zeitraums vor Beginn der Betriebszugehörigkeit beim zusagenden Arbeitgeber (z. B. Betriebszugehörigkeit bei einem Vorarbeitgeber) verwendet. Vereinzelt werden im Rahmen von Versorgungszusagen solche Zeiträume anerkannt. Diese Anerkennung kann sich auf die Höhe der Versorgungsleistungen (bei dienstzeitabhängigen Versorgungszusagen), auf den Eintritt der Unverfallbarkeit oder auch beides beziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anerkennung von Vordienstzeiten auch Auswirkungen auf den Eintritt der gesetzlichen Unverfallbarkeit haben.
Von Vordienstzeit wird häufig aber auch gesprochen, um den Zeitraum der Betriebszugehörigkeit beim zusagenden Arbeitgeber vor Erteilung einer Versorgungszusage zu bezeichnen (siehe hierzu auch past service). Auch eine in diesem Sinne verstandene Vordienstzeit kann sich auf die Höhe der Versorgung, den Eintritt der Unverfallbarkeit und auch die Höhe einer unverfallbaren Anwartschaft auswirken.