Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Versorgungsleistung
A. Allgemeines
Versorgungsleistungen sind die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, die der Versorgungsberechtigte im Versorgungsfall in Erfüllung der Versorgungszusage erhält. Abhängig vom gewählten Durchführungsweg erbringt die Versorgungsleistungen entweder der Arbeitgeber unmittelbar selbst (unmittelbare Versorgungszusage), eine Versicherung (Direktversicherung), eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse. Anknüpfungspunkt für die jeweilige Leistung ist ein biologisches Ereignis (siehe biometrisches Risiko). Zweck der Leistung muss die Versorgung in Bezug auf das biologische Ereignis sein („Versorgungscharakter“ der Leistung).
B. Arten von Versorgungsleistungen
Entsprechend der gesetzlichen Definition in § 1 Absatz 1 Satz 1 BetrAVG können je nach dem, welches biologische Ereignis die Versorgungsleistungen auslöst, Altersleistungen, Invaliditätsleistungen und Hinterbliebenenleistungen unterschieden werden.
Die bei Erreichen der in der Versorgungszusage vorgesehenen Altersgrenze zu erbringenden Leistungen können sowohl laufende Leistungen (Rentenleistungen) oder Einmalleistungen (Kapitalleistungen) sein.
1. Altersversorgungsleistungen
Altersversorgungsleistungen werden erbracht,...