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Versorgungsberechtigter
Als Versorgungsberechtigter wird allgemein derjenige bezeichnet, der aus einer Versorgungszusage begünstigt ist. Hiervon umfasst sind sowohl Begünstigte, die bereits Versorgungsleistungen empfangen als auch Begünstigte, die Versorgungsanwartschaften aus einer Versorgungszusage innehaben. Im weiteren Sinne werden auch Personen erfasst, die hinsichtlich Hinterbliebenenleistungen aus einer Versorgungszusage begünstigt sind (siehe hierzu auch Versorgungsleistung, B. 3.).