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Versorgungsanwartschaft
Von Versorgungsanwartschaft im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wird gesprochen, wenn eine Versorgungszusage erteilt wurde, die Voraussetzungen für den Bezug von Versorgungsleistungen aus dieser Zusage aber noch nicht erfüllt sind. Es ist zwischen verfallbaren und unverfallbaren Versorgungsanwartschaften zu unterscheiden:
Eine verfallbare Versorgungsanwartschaft liegt vor, wenn bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Versorgungsberechtigten aus dem Arbeitsverhältnis die Versorgungszusage erlischt, weil die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt sind und die Versorgungszusage auch keine darüber hinausgehenden günstigeren Regelungen enthält.
Eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft liegt vor, wenn bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Versorgungsberechtigten aus dem Arbeitsverhältnis die Versorgungszusage nicht erlischt und er im Versorgungsfall Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe verlangen kann.