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Unisex-Tarif
Versorgungsleistungen decken bestimmte Versorgungsrisiken (Tod, Langlebigkeit, Invalidität; siehe auch biometrisches Risiko) ab. Diese Risiken sind bei Männern und Frauen in den jeweiligen Lebensaltern jeweils unterschiedlich wahrscheinlich und werden daher in der Regel durch unterschiedliche Rechnungsgrundlagen abgebildet. Dies führt beispielsweise bei Rentenversicherungen dazu, dass bei einem gleich hohen Versicherungsbeitrag Männer aufgrund ihrer niedrigeren Lebenserwartung eine höhere Altersrente erhalten als Frauen.
Möglich ist aber auch, die geschlechtsbezogenen Unterschiede unberücksichtigt zu lassen und für Männer und Frauen gleiche Rechnungsgrundlagen zu verwenden. In einem solchen Fall spricht man von Unisex-Rechnungsgrundlagen bzw. bei Versicherungen von Unisex-Tarifen.
Seit dem müssen in Deutschland Rentenversicherungen, die als Riester-Rente förderfähig sind, auf Unisex-Tarifen basieren. Bereits davor bestehende Verträge sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen. Rentenversicherungen, die nicht förderfähig sind, benutzen weiterhin das Geschlecht als Kriterium bei der Tarifkalkulation.
Durch Urteil vom des europäischen Gerichtshofs dürfe...