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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Trägerunternehmen

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Als Trägerunternehmen wird im Allgemeinen derjenige Arbeitgeber verstanden, der seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen über einen der externen Versorgungsträger (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse) zusagt. Eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse kann je nach Art und Ausgestaltung ein oder mehrere Trägerunternehmen haben.

Der Begriff Trägerunternehmen ist in erster Linie steuerlich geprägt. In den §§ 4c, 4d und 4e EStG wird als Trägerunternehmen dasjenige Unternehmen bezeichnet, das die Zuwendungen bzw. Beiträge leistet.

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