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Internetrecht; | Kollision von Unternehmens- und Gemeindenamen
Auch wenn die Firma eines Unternehmens und der Name einer Gemeinde übereinstimmen, kann das Unternehmen seine Firma als Domain nutzen, sofern nicht der Kommune überragende Verkehrsgeltung zukommt (, EWiR 2001, 847). Das OLG München bestätigt damit die erstinstanzliche Entscheidung (LG Augsburg, Urt. v. - 6 O 3536/00, NWB EN-Nr. 1588/2000 - boos.de). Die Gemeinde Boos im Unterallgäu unterlag nun rechtskräftig mit ihrer Auffassung, einer Gemeinde käme aufgrund ihres längeren Bestehens bei Domainstreitigkeiten immer Priorität zu. Zu dieser Fehleinschätzung haben wohl auch kommunal-freundliche Entscheidungen wie ,,herzogenrath.de'' (, K & R 1999, 235) und ,,badwildbach.com'' (