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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Regelaltersgrenze

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird vom Jahr 2012 an beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 schrittweise über einen Zeitraum von 17 Jahren bis zum Jahr 2029 von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahrgang, ab dem Geburtsjahr 1959 um zwei Monate. Die Regelaltersgrenze liegt dann bei 67 Jahre. Siehe hierzu RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz.

Anhebung der Altersgrenze auf 67
(ab dem Jahr 2012)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Geburtsjahrgang
Anhebung um … Monate
abschlagsfreie Regelaltersrente mit Alter
Jahr
Monat
1947
1
65
1
1948
2
65
2
1949
3
65
3
1950
4
65
4
1951
5
65
5
1952
6
65
6
1953
7
65
7
1954
8
65
8
1955
9
65
9
1956
10
65
10
1957
11
65
11
1958
12
66
0
1959
14
66
2
1960
16
66
4
1961
18
66
6
1962
20
66
8
1963
22
66
10
1964
24
67
0

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