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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Novation

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Mit Novation werden Änderungen eines Versicherungsvertrages bezeichnet, die von der Finanzverwaltung wie ein Neuabschluss einer Versicherung gewertet werden. Daher beginnen die Fristen für bestimmte Steuervergünstigungen (z. B. Kapitalertragssteuerfreiheit) neu zu laufen. Wird die Versicherungsleistung erhöht, so ist der Erhöhungsbetrag steuerlich als eigenständiger Vertrag bei der Auszahlung zu beurteilen, für den ursprünglichen Vertrag gelten die Vertragsmerkmale bei Abschluss.

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist die Novation vor allem für die Direktversicherung im Hinblick auf die Einordnung als Altzusage/Neuzusage von Bedeutung.

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