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Lexikon - Stand: 27.02.2025

Nachgelagerte Besteuerung

Christian Urbitsch und Ralf Fath

Hinsichtlich der Besteuerung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ist die sog. Anwartschaftsphase von der Leistungsphase zu unterscheiden. Die Anwartschaftsphase bezeichnet den Zeitraum ab Erteilung der Versorgungszusage bis zum Eintritt des Versorgungsfalls. In diesem Zeitraum erbringt der Arbeitgeber i. d. R. Aufwendungen zur Finanzierung der Zusage. Die Besteuerung beim Arbeitnehmer kann an diesen Aufwendungen ansetzen und/oder an den späteren Versorgungsleistungen. Diesbezüglich bestehen bei den einzelnen Durchführungswegen Unterschiede. Einzelheiten hierzu finden sich bei den steuerlichen Ausführungen zum jeweiligen Durchführungsweg.

Sind die Aufwendungen des Arbeitgebers in der Anwartschaftsphase vom Arbeitnehmer nicht als Arbeitseinkommen zu versteuern, dafür aber die späteren Versorgungsleistungen, so wird dies als nachgelagerte Besteuerung bezeichnet.

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