Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kinderzulage
A. Allgemeines
Die staatliche Förderung der Riester-Rente erfolgt zweigeteilt: Neben einem Sonderausgabenabzug können Zulageberechtigte eine Altersvorsorgezulage erhalten. Diese setzt sich aus einer Grundzulage für den Zulageberechtigten selbst und einer Kinderzulage zusammen.
B. Zulageberechtigung
1. Die Voraussetzungen gem. § 26 Absatz 1 EStG sind erfüllt
Eine Kinderzulage erhält grundsätzlich die Mutter, wenn die Eltern nicht dauernd getrennt leben (§ 26 Absatz 1 EStG) und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat haben. Die Eltern können jedoch gemeinsam für das jeweilige Beitragsjahr die Zuordnung der Kinderzulage auf den Vater beantragen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, an wen das Kindergeld ausgezahlt wird. Die Zuordnung der Kinderzulage auf den Vater kann für jedes einzelne Kind gestellt und nach Eingang beim Anbieter nicht mehr widerrufen werden.
Hat der Zulageberechtigte bei seinem Anbieter einen Dauerzulagenantrag gestellt, kann der Antrag auf Übertragung der Kinderzulage von der Mutter auf den Vater auch für die Folgejahre bis auf Widerruf erteilt werden. Ein Widerruf des Antrags muss vor Ende des Kalenderjahres erfolgen, für das er erstmals nicht mehr gelten soll.