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Kapitaldeckungsverfahren
Die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung wird grundsätzlich über eine Vorausfinanzierung der später fällig werdenden Versorgungsleistungen vorgenommen. Die geleisteten finanziellen Mittel werden nicht periodengleich an Dritte ausgezahlt, sondern angesammelt.
Bei den einzelnen Durchführungswegen erfolgt die Finanzierung bei einer Unterstützungskasse über Zuwendungen, bei Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen über Beitragszahlungen und bei den Direktzusagen durch Bildung von Pensionsrückstellungen. Durch die Ansammlung der erforderlichen finanziellen Mittel bereits während der Dienstzeit des Arbeitnehmers wird Kapital gebildet, das an den Kapitalmärkten angelegt oder bei Rückstellungsbildung unternehmensintern verwendet werden kann.
Im Versorgungsfall werden dann die angesammelten Mittel zusammen mit den auf den Kapitalmärkten oder unternehmensintern erwirtschafteten Zinserträgen in Form von Renten- oder Kapitalleistungen ausgezahlt. Anders als bei dem in der gesetzlichen Rentenversicherung angewandten Umlageverfahren sorgt die jeweilige Generation über Kapitalbildung für sich selbst.