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Hinterbliebenenleistung
Werden in einer betrieblichen Versorgungszusage für den Fall des Todes des Arbeitnehmers oder eines Beziehers von Alters- oder Invaliditätsleistungen Leistungen gewährt, so liegt eine Hinterbliebenenversorgung vor. Als Begünstigte kommen i. d. R. die Ehegatten (Witwenrente, Witwerrente) und die Kinder (Waisenrente) des Verstorbenen vor. Gelegentlich sind auch Eltern oder Drittpersonen Begünstigte, in jüngster Zeit auch Lebensgefährten (siehe zur steuerlichen Problematik Versorgungsleistung, B. 3.). Derzeit wird die Frage diskutiert, ob eingetragene Lebenspartnerschaften im Rahmen einer Versorgungszusage mit der Ehe gleichgestellt sind.
Bei den Hinterbliebenenleistungen, insbesondere bei der Witwen- und Witwerversorgung, sind häufig in den betrieblichen Versorgungsregelungen Klauseln mit Leistungseinschränkungen enthalten. Hier sind dann z. B. Regelungen vorgesehen, dass bei Wiederverheiratung der Anspruch auf die betriebliche Witwenrente entfällt (Wiederverheiratungsklausel). Bei Wiederverheiratung ist dann häufig eine Abfindung in Form einer Einmalzahlung vorgesehen. Weiterhin üblich sind Klauseln, bei denen ein bestimmter Altersunterschied zwischen den Ehegatten ausgeschlossen ode...