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Gesamtversorgungszusage
Von Gesamtversorgungszusage wird im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gesprochen, wenn nach dem Inhalt der entsprechenden Versorgungszusage für den Versorgungsberechtigten unter Anrechnung der Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. vergleichbarer Versorgungsleistungen) insgesamt ein bestimmtes Versorgungsniveau gesichert werden soll. Dieses Versorgungsniveau wird dabei in der Regel durch einen Prozentsatz der letzten Bezüge vor Eintritt des Versorgungsfalls ausgedrückt.
Der Arbeitgeber erteilt seinem Arbeitnehmer eine Zusage, nach der dieser bei Eintritt in den Ruhestand unter Berücksichtigung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (bzw. vergleichbarer Rentenleistungen) eine Rente der betrieblichen Altersversorgung in der Höhe erhalten soll, sodass er insgesamt Rentenleistungen in Höhe von 70 % seines letzten Bruttoverdienstes bezieht.
Durch eine Gesamtversorgungszusage wird zum einen zwar eine Überversorgung vermieden, da betriebliche Leistungen immer nur insoweit erbracht werden, wie die gesetzliche Rentenversicherung zur Sicherung des in der Versorgungszusage definierten Versorgungsniveaus nicht ausreicht. Zum anderen übernimmt der zusa...