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Festrentenzusage
Die Festrentenzusage ist eine erteilte Versorgungszusage in der betrieblichen Altersversorgung, die unabhängig von anderen Bestimmungsgrößen (z. B. Beitrag, Gehalt, Dauer der Betriebszugehörigkeit etc.) einen festen Betrag als Rente in Aussicht stellt.
Während der Anwartschaftszeit (Anwartschaft) erfolgt keine Dynamisierung der zugesagten Rente. Dies kann für den Arbeitnehmer im Laufe der Zeit aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung zu einer Auszehrung der Leistung führen. Daher bedarf es von Zeit zu Zeit einer Überprüfung der zugesagten Leistungshöhe.
Bei der Festrentenzusage ist der Aufwand für den Arbeitgeber kalkulierbar.